Nur zwei Jahre nachdem die letzte Erhöhung der KiTa-Beiträge beschlossen wurde, plant die Stadtverwaltung Ilmenau mit der nächsten Anhebung der Gebühren. Allerdings stehen Familien und darunter insbesondere Alleinerziehende unter erhöhtem finanziellen Druck.
„Aufgrund der Kostensteigerungen ist die Anhebung der Gebühren zwar nachvollziehbar. Allerdings tut eine Stadt wie Ilmenau, die sich als familienfreundlich versteht, gut daran, dabei einen sozialverträglichen und möglichst gerechten Ausgleich zu schaffen. Das geht am effektivsten über die Staffelung der Gebühren nach dem Netto-Einkommen, so wie es auch das Thüringer Kindergartengesetz nahelegt“, so Julian Wüster, Stadtratsmitglied und Fraktionsvorsitzender BBG-SPD.
Notwendig ist es dabei, eine möglichst einfache Lösung für die Prüfung zu finden. Andere Thüringer Kommunen zeigen, wie das gelingen kann; Etliche praktizieren die Staffelung nach dem Einkommen, u.a. Erfurt, aber auch Kommunen einer vergleichbaren Größe wie Ilmenau, darunter Suhl, Eisenach und Gotha. Eine Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums aus dem Jahr 2020 kommt außerdem zu dem Schluss, dass eben genau diese Staffelung nach dem Einkommen für den sozialen Ausgleich besonders wichtig sei.
„Vor dem Hintergrund sinkender Geburten- und Kinderzahlen sowie fortschreitender Digitalisierung der Verwaltung kann man das Argument von hohem bürokratischen Aufwand bei einkommensabhängigen Beiträgen nicht gelten lassen. Eltern, die lediglich ein Einkommen nahe dem Mindestlohn beziehen sollte man doch nicht mit Verdienern über den Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen gleichsetzen“, sagt Thomas Höpfner, Vorsitzender der SPD Ilmenau.
Quellen:
Thüringer Kindergartengesetz (ThürKigaG) §29 (2)
Studie zur Ausgestaltung der Elternbeiträge in Deutschland
Berlin: Ramboll Management Consulting (2020), 116 S.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Frauen, Senioren und Jugend
S. 48